Donnerstag, 28. Oktober 2010

Wie es in einer Volksdemokratie gewisse Wünsche gibt, denen man sich als Rechtsstaat einfach nicht beugen darf, so gäbe es auch in der Kulturpolitik einige Grundsätze, die nicht angetastet werden dürften. Der Schweizer Staat blamiert sich in letzter Zeit des Öfteren bei beidem.

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